- Feuerwehrmannanwärter (FMA) Feuerwehrfrauanwärterin (FFA)
- Feuerwehrmann (FM) Feuerwehrfrau (FF)
- Oberfeuerwehrmann (OFM) Oberfeuerwehrfrau (OFF)
- Hauptfeuerwehrmann (HFM) Hauptfeuerwehrfrau (HFF)
- Unterbrandmeister (UBM) Unterbrandmeisterin (UBM)
- Brandmeister (BM) Brandmeisterin (BM)
- Oberbrandmeister (OBM) Oberbrandmeisterin (OBM)
- Hauptbrandmeister (HBM) Hauptbrandmeisterin (HBM)
- Brandinspektor (BI) Brandinspektorin (BI)
- Brandoberinspektor (BOI) Brandoberinspektorin (BOI)
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Die Freiwillige Feuerwehr bildet mit der Berufsfeuerwehr zusammen die Feuerwehr der Stadt Bochum. Beide haben die selben Aufgaben. Dementsprechend müssen auch beide die gleiche Ausbildung haben. Natürlich ist die Ausbildung der Berufsfeuerwehr intensiver und umfangreicher, da die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr anderweitig berufstätig sind. Dementsprechend findet die Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehr vorzugsweise an den Wochenenden statt. Eintreten kann jede Person zwischen 18 und 50 Jahren. Die betreffende Person wird mit dem Eintritt in die Freiwillige Feuerwehr Feuerwehrmannanwärter bzw. Feuerwehrfrauanwärterin und ist dann auch versichert.
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Die Ausbildung zum Feuerwehrmann dauert 15 Monate. An mehreren Wochenenden finden ein Grundlehrgang, sowie weiterführende Lehrgänge zum Beispiel zum Atemschutzgeräteträger, 1. Hilfe etc. statt. Nach Ablauf dieser 15 Monate muss er/sie eine praktische und eine theoretische Prüfung ablegen. Bei Bestehen dieser Prüfung wird er zum Feuerwehrmann/zur Feuerwehrfrau ernannt und ist nun ein in jeglicher Situation als Truppmann/Truppfrau einsetzbares Mitglied der Feuerwehr.
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Der Oberfeuerwehrmann/die Oberfeuerwehrfrau kann allerdings auch bereits ein Jahr nach seiner Ernennung an einem Lehrgang zum Truppführer teilnehmen. Nach Bestehen der Prüfung wird er/sie zum Unterbrandmeister/Unterbrandmeisterin ernannt und nimmt innerhalb des Löschzuges die Funktion und Aufgaben eines Truppführers/einer Truppführerin war.
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Nach mindestens einem weiteren Jahr kann der Unterbrandmeister/die Unterbrandmeisterin nun an einem Lehrgang am Institut der Feuerwehr in Münster/Düren teilnehmen. Voraussetzung hierfür ist jedoch inzwischen die erfolgreiche Teilnahme an folgenden zusätzlichen Lehrgängen:
- Maschinist:in
- GSG (Gefährliche Stoffe und Güter)
- Strahlenschutz
Der sogenannte „Gruppenführer Basis“ Lehrgang am Institut der Feuerwehr in Münster/Düren dauert zwei Wochen am Stück. Bisher fanden alle anderen Lehrgänge in Bochum und ausschließlich an Wochenenden statt. Nach dem erfolgreichen Ablegen der theoretischen Prüfung wird der Unterbrandmeister/die Unterbrandmeisterin zum Brandmeister/zur Brandmeisterin ernannt. Nun nimmt er/sie im Löschzug die Aufgaben eines Gruppenführers/einer Gruppenführerin war.
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Der Brandmeister/die Brandmeisterin kann allerdings auch ein Jahr nach erfolgreichem Ablegen seiner Prüfung am Institut der Feuerwehr in Münster einen 2-wöchigen Lehrgang (F IV) absolvieren. Nach Bestehen dieser Prüfung wird er/sie zum Brandinspektor/zur Brandinspektorin befördert. Er/sie nimmt im Löschzug nun die Aufgaben eines Zugführers/einer Zugführerin war.
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Nun kann der Brandinspektor/die Brandoberinspektorin am Institut der Feuerwehr einen Lehrgang zum „Führer von Verbänden“ absolvieren. Dieser dauert eine Woche. Er/sie wird nach erfolgreicher Prüfung zum Brandoberinspektor/zur Brandoberinspektorin ernannt, nimmt im Löschzug weiterhin die Aufgaben eines Zugführers war, wird aber bei überörtlicher Hilfe oder an großen Einsatzstellen mehrere Löschzüge führen.