[24/15] – 30.04.2015, F 0 Nachschau ausgelöste RWA, Gropiusweg

In April 30, 2015

Im Treppenhaus eines mehrgeschossigen Wohngebäudes wurde mutwillig die Rauch- und Wärmeabzugsanlage ausgelöst. Die Maßnahmen beschränkten sich auf die Kontrolle des Treppenhauses und das Zurückstellen der Anlage.

Information zu Rauch- und Wärmeabzgsanlagen:

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sind in Wohngebäuden mit mehr als 5 Geschossen oberhalb der Geländeoberfläche sowie bei innenliegenden notwendigen Treppenräumen durch die Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen vorgeschrieben. Sie dienen dazu, im Brandfall entstehende Hitze und Rauchgase nach oben abzuführen sowie aus dem Gebäude herauszuleiten. Somit ermöglichen sie anderen Personen, durch ein bis zur Brandetage rauchfreies Treppenhaus zu flüchten. Weiterhin erleichtern sie der anrückenden Feuerwehr den Anmarschweg im Gebäude.
Eine missbräuchliche Betätigung einer RWA stellt einen Verstoß gegen §145 StGB (Strafgesetzbuch) dar, der mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet wird.

 

 

Weiterführende Links:
Wikipedia-Artikel Rauch- und Wärmeabzug
Strafgesetzbuch §145