[25/15] – 04.05.2015, F 0 Unbeaufsichtigtes Gartenfeuer, Schlägelstr
In einem Kleingarten wurden Garten- und Holzabfälle verbrannt, der Nutzer der Anlage hat das Feuer nach dem Verlassen des Gartens unbeaufsichtigt weiter brennen lassen. Das Feuer wurde mit dem Schnellangriff gelöscht, die Einsatzstelle wurde der Polizei übergeben.